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Die wichtigsten Punkte der Hinweisgeber-Richtline

Autorenbild: MyWhistlerMyWhistler

Aktualisiert: 10. Aug. 2021

  • ANONYMITÄT

Bei allen Meldekanälen muss die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers gewahrt sein, damit dieser keinerlei Repressalien zu befürchten hat.



  • WER SOLLTE DIE HINWEISE ENTGEGENNEHMEN?

Dies könnte z.B. der Leiter der Compliance- oder Personalabteilung, ein Integritätsbeauftragter, ein Rechts- oder Datenschutzbeauftragter, ein Finanzvorstand, ein Audit-Verantwortlicher, ein Vorstandsmitglied oder Beschäftigte des öffentlichen Sektors wie Anti-Korruption Beauftragte oder Justiziariate.



  • INTERNE ODER EXTERNEN MELDEKANÄLE

Falls keine internen Meldekanäle implementiert werden, haben Hinweisgeber laut EU-Richtlinie die Möglichkeit, auch eine externe Meldung an die zuständigen Behörden weiterzugeben – mit unkalkulierbaren Risiken für die betroffenen Organisationen.



  • WAS PASSIERT MIT DEN HINWEISEN?

Da alle Meldungen von Verstößen dokumentiert und Folgemaßnahmen ergriffen werden müssen, sollte jede Meldung abrufbar und für Compliance-Beauftragte leicht zu bearbeiten sein.



  • FRÜHZEITIGE UMSETZUNG

Die Implementierung kann je nach Größe und Komplexität der Organisationsstruktur einige Wochen in Anspruch nehmen.



  • SANKTIONEN BEI NICHTUMSETZUNG DER RICHTLINIE

Unternehmen, die eine Meldung behindern, Repressalien ergreifen oder die Vertraulichkeit der Identität der Hinweisgeber nicht gewährleisten, müssen mit Sanktionen rechnen.





 
 
 

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