top of page
AutorenbildMyWhistler

Die wichtigsten Punkte der Hinweisgeber-Richtline

Aktualisiert: 10. Aug. 2021

  • ANONYMITÄT

Bei allen Meldekanälen muss die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers gewahrt sein, damit dieser keinerlei Repressalien zu befürchten hat.



  • WER SOLLTE DIE HINWEISE ENTGEGENNEHMEN?

Dies könnte z.B. der Leiter der Compliance- oder Personalabteilung, ein Integritätsbeauftragter, ein Rechts- oder Datenschutzbeauftragter, ein Finanzvorstand, ein Audit-Verantwortlicher, ein Vorstandsmitglied oder Beschäftigte des öffentlichen Sektors wie Anti-Korruption Beauftragte oder Justiziariate.



  • INTERNE ODER EXTERNEN MELDEKANÄLE

Falls keine internen Meldekanäle implementiert werden, haben Hinweisgeber laut EU-Richtlinie die Möglichkeit, auch eine externe Meldung an die zuständigen Behörden weiterzugeben – mit unkalkulierbaren Risiken für die betroffenen Organisationen.



  • WAS PASSIERT MIT DEN HINWEISEN?

Da alle Meldungen von Verstößen dokumentiert und Folgemaßnahmen ergriffen werden müssen, sollte jede Meldung abrufbar und für Compliance-Beauftragte leicht zu bearbeiten sein.



  • FRÜHZEITIGE UMSETZUNG

Die Implementierung kann je nach Größe und Komplexität der Organisationsstruktur einige Wochen in Anspruch nehmen.



  • SANKTIONEN BEI NICHTUMSETZUNG DER RICHTLINIE

Unternehmen, die eine Meldung behindern, Repressalien ergreifen oder die Vertraulichkeit der Identität der Hinweisgeber nicht gewährleisten, müssen mit Sanktionen rechnen.





375 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

コメント


Beitrag: Blog2_Post
bottom of page