Das müssen Sie jetzt wissen
Hinweisgeber oder oft auch Whistleblower genannt, sind für die Gesellschaft ein essenzieller Beitrag, da sie den Mut aufbringen Missstände aufzuzeigen. Damit sie in Zukunft besser geschützt werden, wie etwa vor Verlust des Arbeitsplatzes oder anderer negativer Konsequenzen, wurde im Dezember 2019 die sogenannte EU-Direktive 2019/1937 zum Schutz von Hinweisgebern beschlossen.
Bist zum 17.12. 2021 sind die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Ziel der Richtlinie ist es:
Verstöße aufzudecken bzw. eine präventive Maßnahme gegen Verstöße zu sein
Die Rechtsdurchsetzung zu verbessern durch sichere und vertrauliche Meldekanäle
Dass Hinweisgeber nicht haftbar gemacht werden können!
Welche Fristen werden gelten:
Ab 17.12. 2021 für Firmen mit mehr als 250 Mitarbeitern bzw. Gemeinden ab 10.000 Einwohnern
Ab Dezember 2023 für Firmen mit mehr als 50 Mitarbeitern
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